Verwirkung der Rechtshängigkeit, Verwirkung des materiellrechtlichen Anspruchs und Klageänderung
Erhebt der Mieter innerhalb der in Art. 273 Abs. 1 und 2 OR vorgeschriebenen Frist eine Klage auf Anfechtung der Kündigung und eine Klage auf
Erhebt der Mieter innerhalb der in Art. 273 Abs. 1 und 2 OR vorgeschriebenen Frist eine Klage auf Anfechtung der Kündigung und eine Klage auf
BGer 4A_182/2019* vom 4.11.2019 E. 3.3, E. 4.4.5 und E. 4.5Art. 90, Art. 209, Art. 243 Abs. 2 lit. c – VEREINIGUNG, IN EINER KLAGE, VON ANSPRÜCHEN, DIE IN ZWEI SEPARATEN SCHLICHTUNGSVERFAHREN VORGEBRACHT WURDEN – ZULÄSSIGKEIT – ANWENDUNGSBEREICH DES VEREINFACHTEN VERFAHRENS – BEGRIFF DER STREITIGKEITEN, WELCHE DIE „HINTERLEGUNG VON MIETZINSEN“ BETREFFEN
[Vom Beklagten im Schlichtungsverfahren gestelltes widerklägerisches Rechtsbegehren – Erteilung einer Klagebewilligung an beide Parteien – Einreichung der Klage durch den Beklagten beim Gericht am Ort
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