All diese bestehenden ZPO-Kommentare...
Gibt es nicht schon genug Veröffentlichungen zur Zivilprozessordnung?
Worin unterscheidet sich Ihre ZPO Online von den übrigen bestehenden Quellen ?

Die ZPO Online ist ein annotiertes Gesetz mit besonderen Merkmalen, die darauf abzielt, Ihnen Folgendes zu ermöglichen:

  • stets auf dem Laufenden zu sein: Sie ist das einzige Werk, das dauernd aktualisiert wird. Ein Internetdienst erlaubt im Gegensatz zur Papierausgabe eine ständige Aktualisierung ;
  • Zeit und Energie zu sparen: Sie ist rasch und einfach in der Handhabung, mittels Computer, iPad oder Smartphone. Es besteht ein unmittelbarer Zugang, sei es im Büro, in Konferenzräumen oder in Gerichtssälen. Die Informationen werden strukturiert, sortiert und zusammengefasst. Eine Suchmaschine ist beigefügt. Umblättern oder ein Herumschleppen von schweren Büchern wird überflüssig;
  • einen Überblick zu haben: Zu jeder Gesetzesbestimmung finden Sie alles, was sich darauf bezieht. Mit einem Mausklick haben Sie Zugriff auf Zusammenfassungen der Rechtsprechung (Bund und Kantone), Hinweise auf die Lehre, Verweise auf andere Bestimmungen und Kommentierungen von Urteilen. Ein Inhaltsverzeichnis ermöglicht einen raschen Zugriff ;
  • alles in Ihrer Sprache zu lesen: Sie existiert in zwei Sprachversionen (Deutsch und Französisch) mit identischem Inhalt ;
  • eine Frage zu vertiefen: Sie beinhaltet Kommentare zu den wichtigsten neusten Urteilen. Zudem kann von der Zusammenfassung mit einem Mausklick auf den vollständigen Text zugegriffen werden;
  • die Dinge zu vereinfachen: Die Konsultation erfolgt uneingeschränkt und ohne zusätzliche Kosten für Neuauflagen.

Sie sprechen von einer regelmässigen Aktualisierung der ZPO Online
Was bedeutet dies konkret ?

  • Beifügungen : Die neuen Urteile werden zusammengefasst, übersetzt und möglichst rasch in ihren Kontext eingebettet.
  • Anpassungen: Damit das Nachschlagen einfach, logisch und rasch bleibt, passt sich die ZPO Online an die Entwicklung von Rechtsprechung und Lehre an: Anfügen von Neuheiten, Streichen von veralteten Verweisen, Strukturanpassungen bei allen Gesetzesbestimmungen.
  • Wissenschaftliche Kommentare: Die wichtigen neusten Urteile werden im ZPO-Newsletter kommentiert. Diese Kommentare situieren die Urteile in ihrem Kontext, erklären sie und stellen deren konkrete Auswirkungen dar. Der Zugriff auf die Kommentare kann auch über die Annotierungen der ZPO Online erfolgen.

Ein gutes Konzept, aber benötige ich wirklich derart häufige Aktualisierungen ?

In Rechtsprechung und Lehre wird mehr und mehr davon ausgegangen, dass der Praktiker die Rechtsprechung kennen sollte, sobald sie auf den offiziellen Websites der Gerichte ins Netz gestellt wird – egal, ob sie zur Veröffentlichung vorgesehen ist oder nicht. Nun handelt es sich dabei aber um eine sehr grosse Anzahl ungefilterter Informationen. Die ZPO Online nimmt diese Filterung vor, fasst zusammen, übersetzt und bettet die Information in ihren Kontext ein, das heisst unter den einschlägigen Gesetzesbestimmungen. Die Informationen sind für Sie verfügbar für den Fall, dass Sie sie benötigen.

Schon heute existiert zu gewissen Fragen eine reichhaltige Rechtsprechung.
Wie findet man sich in den Annotierungen der ZPO Online zurecht ?

Die Anmerkungen sind nicht wirr durcheinander angeordnet, und auch nicht in einer Abfolge von diversen Themen. Die Platzierung jeder Anmerkung ist wohl gewählt; diese sind nach einem systematischen Plan geordnet, der für jede Gesetzesbestimmung eigens entwickelt wurde, damit jede Zusammenfassung dort erscheint, wo sie nützlich ist und rasch gefunden werden kann. Querverweise auf andere Anmerkungen, die mit einem Mausklick direkt zugänglich sind, vervollständigen falls nötig die Darstellung, ohne sie unnötig zu belasten.

Zudem wird der systematische Plan jeder Gesetzesbestimmung je nach Entwicklung der Rechtsprechung angepasst, damit der Zugang einfach und rasch bleibt.

Schliesslich erlaubt eine Suchmaschine die Suche nach Stichworten oder Verweisen.

Weshalb genügt ein "klassischer" Gesetzeskommentar nicht ?

Ein Kommentar erfüllt nicht die gleichen Bedürfnisse :

  • Er räumt nicht der Gerichtspraxis, sondern eher der Lehre und theoretischen Abhandlungen den Vorrang ein. Die ZPO Online ist in erster Linie der Rechtsprechung gewidmet: Die Grundsätze werden dargestellt, daneben aber auch konkrete Anwendungsfälle in allen Schattierungen. Jede Zusammenfassung widerspiegelt die angestellten Überlegungen und die konkret gewählte Lösung
  • Ein Kommentar ist zwangsläufig weniger «à jour»; er ist es aufgrund der Druckfristen nicht einmal am Erscheinungstag; auch kann er nicht bei jeder Änderung der Rechtsprechung neu aufgelegt werden Zudem enthält er selten kantonale Urteile.
  • Ein Kommentar ist in einer Sprache abgefasst.
  • Ein Kommentar muss regelmässig neu herausgegeben und erworben werden. Das Abonnement für die ZPO Online beinhaltet bereits alle Aktualisierungen; diese erfolgen täglich.

Es gibt im Zivilprozessrecht auch Zeitschriften…

Sie sind sehr nützlich, stellen aber nur einige wenige Urteile dar, die zudem manchmal bereits überholt sind, ohne sie bei den einschlägigen Gesetzesbestimmungen einzuordnen. Benötigt man sie, sind sie zuweilen schwierig wiederzufinden, es sei denn, man notiert sie am richtigen Ort, was zeitaufwändig ist.
Macht man eine Suche in der ZPO Online, sei es nach Artikeln, nach Stichworten oder nach verwiesenen Urteilen, findet man alles zum Suchthema: die verschiedenen einschlägigen Gesetzesbestimmungen, die Bundesgerichtsentscheide oder kantonalen Urteile zum Thema und sogar die Verweise auf Kommentare zu diesen Urteilen, die im ZPO-Newsletter oder in anderen Zeitschriften erschienen sind. Es genügt in jedem Fall ein Mausklick, um darauf zugreifen zu können.

Ich bin bereits bei Swisslex abonniert, ich habe schon alles, weshalb noch ein Abo für die ZPO Online ?

Es handelt sich um zwei völlig verschiedene Systeme.

  • Swisslex ist eine Datenbank, auf deren Inhalt mittels einem oder mehreren Stichworten zugegriffen werden kann. Dabei ist die Wahl dieser Stichworte entscheidend, nicht aber deren Relevanz. Die ZPO Online erlaubt eine Suche mittels relevanten Stichworten, darüber hinaus aber auch eine systematische Suche nach Artikeln, das heisst eine Suche in einem weiteren und besser strukturierten Kontext.
  • Die ZPO Online liefert nicht eine Liste von (langen) Texten, sondern bereits zusammengefasste und übersetzte Urteile; damit wird die Suche beschleunigt. Um eine noch raschere Konsultation zu ermöglichen, wird in jeder Zusammenfassung das Wesentliche hervorgehoben (in roter Kursivschrift). Der vollständige Text sowie die Kommentare sind jederzeit mit einem Mausklick greifbar.
  • In Swisslex werden die Verweise nicht in ihrem Zusammenhang unter den einschlägigen Bestimmungen dargestellt. Die ZPO Online ist ein annotiertes Gesetz, in dem sämtliche sachdienlichen Verweise unter den einschlägigen Bestimmungen eingereiht sind. Dies ermöglich eine Gesamtsicht der Dinge.
  • Die in Swisslex angegebenen Verweise können nur gegen Bezahlung der einzelnen Konsultation gelesen werden. Bei der ZPO Online ist alles im Abonnement inbegriffen. Die Anzahl Konsultationen sind in keiner Art und Weise limitiert, und es entstehen für den Nutzer keine Mehrkosten, egal wie lange oder wie oft er die ZPO Online nutzt.

Was macht eigentlich bei der ZPO Online den Unterschied aus ?

Es handelt sich um ein praktisches Arbeitsinstrument, das für den Praktiker entwickelt wurde, der keine Zeit mit zahlreichen Recherchen verlieren will. Der Gebrauch von ZPO Online soll rasch, sicher und bequem sein. Folglich :

  • wird sie regelmässig aktualisiert. Sie beinhaltet auch kantonale Rechtsprechung. Damit weiss man, woran man bezüglich einer bestimmten Frage ist. Dies erleichtert zum einen die Entscheidfindung und ermöglicht zum andern, auf dem Laufenden zu bleiben.
  • Sie erlaubt artikelweise einen kompakten Überblick, mittels einfach lesbarer Zusammenfassungen (die Stichworte werden in roter Kursivschrift wiedergegeben). Die Verweise (Rechtsprechung, Lehre, Hinweise) sind direkt dort platziert, wo sie nützlich sind, nämlich unter den betroffenen Gesetzesbestimmungen. Ihre Suchmaschine erlaubt auch einen Zugang mittels Stichworten. Daraus resultiert Klarheit und Zeitgewinn.
  • Alles ist vollständig in zwei Sprachen übersetzt (Deutsch und Französisch): Das Nachdenken fällt leichter bei einem Text, der in der eigenen Sprache abgefasst ist.
  • •Sie enthält Verweise auf andere Bestimmungen und Entscheide sowie auf verwandte Begriffe. Für den Zugang genügt ein Mausklick. Dadurch erlaubt sie, die Tragweite und den Mechanismus eines Rechtsinstituts rasch zu erfassen und es von anderen Instituten zu unterscheiden.
  • Il est complété par la newsletter, qui présente une sélection des derniers arrêts les plus importants, assortis de commentaires des auteurs. Ainsi, l’on peut aussi bien se tenir simplement au courant des nouveautés, que faire une recherche plus approfondie.
  • Sie wird durch einen Newsletter ergänzt, welcher eine Auswahl der neusten wichtigsten Urteile vorstellt, die zudem von Kommentaren der Autoren begleitet werden. Auf diese Weise kann man sich sowohl über das Neuste auf dem Laufenden halten als auch vertieftere Recherchen anstellen.
  • Um eine Recherche zu vertiefen und zum vollständigen Text des zusammengefassten Urteils zu gelangen, genügt ein Mausklick.
  • Personen, die von einer prozessrechtlichen Frage überrumpelt werden, beispielsweise während einer Sitzung, können auf rasche und einfache Weise zu einer Antwort gelangen, mittels iPad oder Smartphone. Das Herumschleppen schwerer Bücher oder auch nur eines Laptops wird unnötig.
  • Es besteht stets die Möglichkeit, sich an die Autoren zu wenden, um über allgemeine Fragen, einzelne Überlegungen oder Klarstellungen in einen Dialog zu treten. Interaktivität ist für uns ein wichtiger Aspekt.
  • Sämtliche Leistungen sind im Abonnement enthalten und unbeschränkt nutzbar.

Ich habe keine Zeit, um die ZPO Online regelmässig zu konsultieren...

Es ist nicht notwendig, sie regelmässig zu lesen. Die Informationen sind am richtigen Ort gespeichert, und Sie können sie dann nutzen, wenn Sie sie konkret brauchen.

  • Wenn sie einer bestimmten Frage nachgehen müssen, genügt das Eingeben eines Stichwortes in der Suchmaschine, die Konsultation des Inhaltsverzeichnisses oder der direkte Zugriff auf die Gesetzesbestimmung, für die Sie sich interessieren: Dadurch gelangen Sie direkt zu den einschlägigen Hinweisen – sogar zu den aktuellsten –, die zudem logisch gegliedert sind;
  • Wenn Sie sich auf dem Laufenden halten wollen :
    • Der Newsletter wählt alle drei Wochen die neusten wichtigen Urteile aus und kommentiert sie grösstenteils. Gleichzeitig werden diese Zusammenfassungen bereits unter den einschlägigen Gesetzesbestimmungen abgespeichert; sie müssen dies nicht selbst tun.
    • Auf der Frontseite der Website erscheinen wahlweise die letzten seit Ihrem letzten Besuch (d.h. in den letzten 30 Tagen) beigefügten Annotierungen.

Die von Ihnen zitierten Urteile sind im Internet frei zugänglich. Weshalb also sich abonnieren ?

Tag für Tag werden auf den Internetseiten des Bundes und der Kantone Dutzende Urteile veröffentlicht. Um auf dem Laufenden zu bleiben, muss man sie sortieren, analysieren, oft übersetzen und dann zusammenfassen und schliesslich am richtigen Ort, das heisst unter der einschlägigen Gesetzesbestimmung, notieren. Kann man eine Information nicht wiederfinden, wenn man sie benötigt, so ist sie nutzlos. Diese Arbeit muss täglich erledigt werden und ist zeitaufwändig. Muss man Fälle bearbeiten und Mandanten treffen, kann man sie nicht machen. Die ZPO Online erledigt diese Arbeit jeden Tag und entlastet dadurch die Praktiker.

Weshalb das Zivilprozessrecht ?
Ich trete nie vor Gericht auf, welchen Nutzen kann die ZPO Online für mich haben ?

Das Zivilprozessrecht ist ein «Schlüsselrecht», das der Durchsetzung der meisten zivilrechtlichen Ansprüche dient. Seine praktische Bedeutung ist deshalb enorm, und zwar nicht nur im Fall eines Gerichtsverfahrens, sondern bereits vorher: Man kann keine Entscheidungen treffen und z.B. Verhandlungen führen, einen Vertrag ausarbeiten oder einen Vergleichsvorschlag prüfen, wenn man nicht weiss, vor welchem Gericht, in welchem Verfahren und mit welchem Risiko im Fall von Unstimmigkeiten zu prozessieren ist. Sobald man im Bereich des Privatrechts tätig ist und selbst wenn man nicht vor Gericht auftritt, stellen sich unweigerlich und häufig prozessrechtliche Fragen. Eine gute Kenntnis des Zivilprozessrechts ist das beste Mittel, um Gerichtsverfahren zu vermeiden.

Aber sind diese prozessualen Fragen wirklich derart zentral ?

Das Prozessrecht kann die Ausübung anderer Rechte beeinträchtigen: Eine falsch angehobene Klage kann nicht nur einen grossen Verlust an Zeit und Geld verursachen, sondern sogar den Verlust des Rechts bewirken, das man einklagen wollte. Übersieht man den prozessualen Fehler der Gegenpartei, trägt man umgekehrt betrachtet die Risiken und Kosten eines Gerichtsverfahrens, obwohl man dieses dadurch hätte stoppen und rasch und ohne grosse Kosten hätte gewinnen können. Manchmal genügt ein kleines Detail, ein Satz, eine unzulässige Eingabe oder eine um einen Tag verpasste Frist… Die Rechtsprechung strotzt vor solchen Fällen, und ein Detail ist schnell übersehen.

Stellen sich nicht immer weniger Fragen, nachdem die ZPO nun schon seit 12 Jahren in Kraft ist ?

Überhaupt nicht! Das Zivilverfahren wirft naturgemäß immer wieder heikle Fragen auf, von denen viele noch nicht beantwortet sind oder von Gericht zu Gericht unterschiedlich gelöst werden. Ausserdem wird die ZPO derzeit überarbeitet, was neue Lösungen, aber auch neue Fragen mit sich bringen wird.

Ich bin an Druckerzeugnisse gewöhnt und tue mich im Internet schwer. Ist das nicht etwas kompliziert für mich ?

Die Website ist sehr intuitiv gestaltet: Selbst ohne Lektüre der Gebrauchsanweisung findet man sich darauf schnell zurecht. Zudem ist auf der Website eine Demonstration verfügbar: In drei Minuten werden alle Funktionen verständlich erklärt. Eine Mini-Gebrauchsanweisung in Papierform wird ebenfalls zur Verfügung gestellt. Zudem ist der Herausgeber im Fall von Fragen stets einfach erreichbar.

Wie rechtfertigen Sie den Preis des Abonnements ?

Die Dienstleistung wird laufend erbracht: Die Aktualisierungen erfolgen täglich, und man muss nie eine Neuauflage erwerben.
Der Preis beinhaltet zusätzlich den Newsletter, dessen Auswahl an Urteilen und dessen Kommentare.
Vergegenwärtigen Sie sich die Zeit, die Sie einsparen: Selbst wenn Sie pro Jahr nur zwei oder drei Recherchen machen, wird der Zeitgewinn die Kosten des Abonnements aufwiegen. Zudem werden Sie rasch feststellen, dass Sie die ZPO Online viel häufiger konsultieren, als Sie angenommen haben.

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Alle Funktionalitäten sind in der Testversion verfügbar und die Konsultation ist auf 10 Artikel Ihrer Wahl möglich.

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