Nach einem rechtskräftigen Entscheid entstandenes Beweismittel: neue Klage, Revision, oder keines von beiden?
Bei der Anfechtungsklage (Art. 271 f. OR) handelt es sich um eine Gestaltungsklage i.S.v. Art. 87 ZPO (BGE 140 III 598 E. 3; BGer 4A_689/2016