Rechtskraft des Entscheids über eine Teilklage und Zulässigkeit der Widerklage auf negative Feststellung: eine (noch nicht vollständige) Antwort des BGer
(E. 6.2) Grundsätzlich entfaltet das Urteil nur für den beurteilten Teilbetrag, nicht jedoch bezüglich der Gesamtforderung Rechtskraftwirkung (BGE 125 III 8 E. 3b; aus der