Dahinfallen der Anschlussberufung- Wer muss bezahlen?
Auch wenn Art. 106 Abs. 1 ZPO nur vom „Klagerückzug“ spricht, gilt im Rechtsmittelverfahren die rechtsmittelführende Partei als unterliegend, wenn sie die Berufung zurückzieht. Nach
Auch wenn Art. 106 Abs. 1 ZPO nur vom „Klagerückzug“ spricht, gilt im Rechtsmittelverfahren die rechtsmittelführende Partei als unterliegend, wenn sie die Berufung zurückzieht. Nach
Bleiben Sie auf dem Laufenden zu den letzten kostenlosen Veröffentlichungen unseres Blogs.
Die ZPO Online in 14 Fragen und Antworten
Ein kostenloser Test wird Sie überzeugen
Folgen Sie den letzten Veröffentlichungen