Zulässige Noven im Beschwerdeverfahren in Bezug auf einen Arresteinspracheentscheid – Ende der Kontroverse
Die gesetzessystematischen und die teleologischen Überlegungen legen den Schluss nahe, dass zu den „neuen Tatsachen“, die gemäss Art. 278 Abs. 3 Satz 2 SchKG vor