Vertretung des Kindes im gegen einen Elternteil gerichteten Unterhaltsprozess
In Anwendung von Art. 304 Abs. 1 ZGB kann der Alleininhaber der elterlichen Sorge einen Rechtsvertreter mit der Einleitung einer Unterhaltsklage für das Kind gültig
In Anwendung von Art. 304 Abs. 1 ZGB kann der Alleininhaber der elterlichen Sorge einen Rechtsvertreter mit der Einleitung einer Unterhaltsklage für das Kind gültig
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