In der Lehre und der Rechtsprechung wird zunehmend anerkannt, dass der Praktiker die Rechtsprechung – ob zur Veröffentlichung bestimmt oder nicht – kennen sollte, sobald sie auf den offiziellen Webseiten der Gerichte „online“ gestellt wird.
Es handelt sich dabei um eine grosse Menge an unsortierten Informationen. Jeder Praktiker kann davon überwältigt werden und eine entscheidende Referenz verpassen, was unwiderrufliche Folgen haben kann.
ZPO Online nimmt diese Sortierung täglich vor, fasst zusammen, übersetzt und kontextualisiert die Information, d. h. unter die jeweilige(n) Gesetzesbestimmung(en). Die Information wartet auf Sie, für wenn Sie sie brauchen.
Die jüngste Rechtsprechung auf Bundes- und Kantonsebene wird täglich analysiert.
ZPO Online bietet bereits zusammengefasste und übersetzte Urteile (keine Liste mit langen Texten): Die Suche wird beschleunigt.
Geben Sie ein Stichwort in die Suchmaschine ein, sehen Sie sich das Inhaltsverzeichnis an oder geben Sie direkt die gewünschte Bestimmung ein: Dadurch gelangen Sie direkt zu den einschlägigen Hinweisen – sogar zu den aktuellsten -, die zudem logisch gegliedert sind.
Vor einem Text, der in der eigenen Sprache verfasst ist, denkt man besser nach. Alles ist vollständig in zwei Sprachen (Deutsch und Französisch) übersetzt.
Um die Recherchen zu beschleunigen, ist das Wichtigste in jeder Zusammenfassung hervorgehoben (in roter Kursivschrift). Der Volltext und die Kommentare sind immer mit einem Klick zugänglich.
Die Anmerkungen sind nicht wirr durcheinander angeordnet, und auch nicht in einer Abfolge von diversen Themen. Die Platzierung jeder Anmerkung ist wohl gewählt; diese sind nach einem systematischen Plan geordnet, der für jede Gesetzesbestimmung eigens entwickelt wurde, damit jede Zusammenfassung dort erscheint, wo sie nützlich ist und rasch gefunden werden kann.
Querverweise auf andere Anmerkungen, die mit einem Mausklick direct zugänglich sind, vervollständigen falls nötig die Darstellung, ohne sie unnötig zu belasten.
Neues, exklusives System, um auf einen Blick die Relevanz der bisherigen Rechtsprechung zu den von der Revision betroffenen Themen zu überprüfen.
(auch) unter der revZPO anwendbar
Nur im Bereich der aZPO anwendbar
Andwendung unter der revZPO fraglich
Im April 2025 zählt die ZPO Online +10’000 Annotationen
Sie verfügen über die letzte zusammengefasste Rechtsprechung in Ihrer Sprache
(auch) unter der revZPO anwendbar
Nur im Bereich der aZPO anwendbar
Andwendung unter der revZPO fraglich
welche für Sie allein gespeichert werden
Mit Option persönliche Notizen und markierte Stellen mitzuexportieren
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